Feinstaub - Definition


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Rechtes Bild: http://www.spiegel.de/wissenschaft/medizin/feinstaub-prognose-die-schmutzigsten-staedte-europas-a-1019510.html

... gelangt bis in unsere
 Lungenbläschen

... kann
Krebs auslösen

... führt zu Atemwegserkrankungen

... verkürzt unsere Lebenserwartung
um durchschnittlich 6 Monate


Unter dem Begriff Feinstaub werden der primär emittierte und sekundär gebildete Feinstaub zusammengefasst. Primärer Feinstaub wird unmittelbar an der Quelle freigesetzt, zum Beispiel bei Verbrennungsprozessen. Entstehen die Partikel durch gasförmige Vorläufersubstanzen wie Schwefel- und Stickoxide und Ammoniak, so werden sie als sekundärer Feinstaub bezeichnet.

Quelle: www.umweltbundesamt.de/themen/luft/luftschadstoffe/feinstaub

 

Emittenten

 

Feinstaub wird vor allem durch menschliches Handeln erzeugt: Primärer Feinstaub entsteht durch Emissionen aus Kraftfahrzeugen, Kraft- und Fernheizwerken, Öfen und Heizungen in Wohnhäusern, bei der Metall- und Stahlerzeugung oder auch beim Umschlagen von Schüttgütern. Er kann aber auch natürlichen Ursprungs sein (beispielsweise als Folge von Bodenerosion). In Ballungsgebieten ist der Straßenverkehr die dominierende Feinstaubquelle. Dabei gelangt Feinstaub nicht nur aus Motoren – vorrangig aus Dieselmotoren – in die Luft, sondern auch durch Bremsen- und Reifenabrieb sowie durch die Aufwirbelung des Staubes von der Straßenoberfläche. Eine weitere wichtige Quelle ist die Landwirtschaft: Die Emissionen gasförmiger Vorläuferstoffe, insbesondere die Ammoniakemissionen aus der Tierhaltung, tragen zur sekundären Feinstaubbildung bei.

 

Gesundheitsrisiken

 

PM10 (Partikel-Matter, d.h. Partikelgröße in µg/m3) kann beim Menschen in die Nasenhöhle, PM2,5 bis in die Bronchien und Lungenbläschen und ultrafeine Partikel bis in das Lungengewebe und sogar in den Blutkreislauf eindringen. Je nach Größe und  Eindringtiefe der Teilchen sind die gesundheitlichen Auswirkungen von Feinstaub verschieden. Sie reichen von Schleimhautreizungen und lokalen Entzündungen in der Luftröhre und den Bronchien oder den Lungenalveolen bis zu verstärkter Plaquebildung in den Blutgefäßen, einer erhöhten Thromboseneigung oder Veränderungen der Regulierungsfunktion des vegetativen Nervensystems (Herzfrequenzvariabilität).

 

Grenzwerte

 

Zum Schutz der menschlichen Gesundheit gelten seit dem 1. Januar 2005 europaweit Grenzwerte für die Feinstaubfraktion PM10. Der Tagesgrenzwert beträgt 50 µg/m3 und darf nicht öfter als 35mal im Jahr überschritten werden. Der zulässige Jahresmittelwert beträgt 40 µg/m3. Für den noch kleineren Partikel PM2,5 gilt seit 2008 europaweit ein Zielwert von 25 µg/m3 im Jahresmittel, der bereits seit dem 1. Januar 2010 eingehalten werden sollte. Jedoch werden in der Bundesrepublik Deutschland keine Feinstaubmessungen der Partikelgröße PM2,5 durchgeführt.

 

 

 

Ab wann nennt man den Staub Feinstaub?

Ab einer Partiḱelgröße <= 10 µm bezeichnet man den emittierten Staub als Feinstaub. Dieser Begriff geht bis zu einer Partikelgröße von 1 µm. Partikel mit einer Größe <= 1 µm bezeichnet man als Ultrafeinstaub.

Quelle: www.umweltbundesamt.de/themen/luft/luftschadstoffe/feinstaub